
Stadtbibliothek Rheinstetten ermöglicht Online-Lesung von Karl Olsberg
Am Donnerstag, den 06. Mai durften 73 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8a, 8b und 9b an einer faszinierenden Lesung des Hamburger Schriftsteller Karl Olsberg teilnehmen, der seinen für den Jugendliteraturpreis nominierten Jugendroman „Boy in a white room“ vorstellte.
Zunächst las der Spiegel-Bestsellerautor aus den ersten beiden Kapiteln seines Romans vor, bevor er die Schülerinnen und Schüler mit auf eine abwechslungsreiche Bildungsreise nahm, um sie über die Entstehungsgeschichte des Romans aufzuklären. Anschaulich und lebhaft ging es vom französischen Philosophen und Mathematiker René Descartes („Cogito, ergo, sum“) über die Filterblasen der Social-Media-Kanäle und der Deep-Fake-Software hin zu Gedankenexperimenten um das Verhältnis von realer und animierter Realität sowie Donald Trumps „alternativen Fakten“.
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Der Seminarkurs "Film" des WSG präsentiert seine filmischen Highlights
Trotz der widrigen Umstände der Pandemie ist es den unermüdlichen Kursteilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminarkurses Film des Schuljahres 2019-2020 gelungen, ihre Filmprojekte zu realisieren. Ob mit oder ohne Popcorn - es wird abwechslungsreich. Ganz exklusiv gibt es die Filme in voller Länge nur hier auf unserer Website. Viel Vergnügen, Licht aus und Film ab!
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Schreibwettbewerb 2021
Auch dieses Jahr haben sich viele Autor*innen am Schreibwettbewerb der Jugendstiftung der Sparkasse Karlsuhe in Kooperarion mit der Literarischen Gesellschaft Karlsruhe beteiligt.
Viele spannende, kreative, lustige und rührende Geschichten haben Frau Brandl und Herr Baron, welche den Wettbewerb am WSG betreuen, gelesen und nun stehen die Sieger der einzelnen Altersklassen endlich fest.
1. Platz Klasse 6/7: Leo Häfner (7c) mit Among us
1. Platz Klasse 8/9: Linus Gerstner (9b) mit Biohazard
1. Platz Klasse 10/K1: Ariadna Uszunlare (10a) mit Marco
Wir gratulieren herzlich allen Gewinner*innen und bedanken uns für die rege Teilnahme.
Viel Spaß beim Lesen der Siegertexte und bis nächstes Jahr!

Osterpost für das Seniorenzentrum St. Martin
Für das Seniorenzentrum St. Martin in Rheinstetten-Forchheim haben die Schüler*innen der 6. Klassen im Religionsunterricht liebevolle Ostergrüße gestaltet.
In der aktuellen Situation sind die Besuchsmöglichkeiten zum Schutz der Bewohner*innen stark eingeschränkt. Daher möchten die Schüler*innen allen Bewohner*innen des Seniorenzentrums auf diesem Weg eine Freude machen und ihnen mitteilen: Wir denken an euch!
Klassenarbeiten und Klausuren
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten, es herrscht derzeit viel Unsicherheit darüber, wie mit Klassenarbeiten, die in Präsenz geschrieben werden, umzugehen sei. Hinsichtlich des üblichen Unterrichts haben Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen zwischen präsenter und digitaler Beschulung wählen zu können. Wer aufgrund von Risikopersonen im häuslichen Umfeld nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll, erhält Fernunterricht. Bei Klassenarbeiten kann allerdings nicht gewählt werden. Leistungskontrollen sind verpflichtend präsent durchzuführen. Bei einer Nichtteilnahme aufgrund von Krankheit muss eine elterliche Entschuldigung unmittelbar fernmündlich und am dritten Tag schriftlich vorliegen. Dem Kind wird nach Genesung ein Nachschreibetermin zugewiesen. Liegt nach drei Tagen keine schriftliche Entschuldigung vor, ist die Note Ungenügend zu erteilen. (Notenbildungsverordnung §8 Absatz 5) Die Präsenzpflicht bei angeordneten Klassenarbeiten und Klausuren ist in der CoronaVO §1f Absatz 6 eindeutig geregelt: (6) Sofern und soweit Präsenzunterricht stattfindet, erklären die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, ob sie die Schulpflicht im Fernunterricht an Stelle des Präsenzunterrichts erfüllen möchten. Die Pflicht zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz kann auch bei einer Entscheidung gegen den Präsenzunterricht von der unterrichtenden Lehrkraft festgelegt werden. Wird keine Entscheidung getroffen, an Stelle des Präsenzunterrichts am Fernunterricht teilzunehmen, bestimmt sich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht nach den Regeln der Schulbesuchsverordnung. Die Entscheidung kann zum Ende des Schulhalb- oder Schuljahres sowie bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, beispielsweise des Pandemiegeschehens, mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Eine Nichtteilnahme ohne krankheitsbedingter Entschuldigung ist gemäß NotenbildungsVO §8 (5) als Weigerung zu erachten. „Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer solchen Arbeit, wird die Note „ungenügend” erteilt.“ Klassenarbeiten geben Schülern wie Lehrern wichtige Rückmeldungen zum Stand der Dinge. Gerade nach einer längeren Phase der digitalen Beschulung müssen beide Seiten einschätzen können, wo man steht. Daher haben wir uns am WSG für präsente Klassenarbeiten entschieden. Durch strikte Einhaltung der Maskenpflicht bzw. Hygienevorschriften wird dem Bedürfnis nach Sicherheit hinreichend Genüge geleistet. Mit freundlichen Grüßen Helmut Endlich |