Update 19.03.2022 Eine übersichtliche Darstellung der aktuell gültigen Regeln finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie, dass eine Freitestung erfolgt, indem Schülerinnen und Schüler der unterrichtenden Lehrkraft der ersten Stunde nach absolvierter Isolation ihren schriftlichen Testnachweis vorzeigen. |