Aufgrund der aktuell geltenden Pandemiestufe 3 gilt eine gänderte Fassung. Änderungen sind rot hervorgehoben. Die geänderte und aktuell gültige Fassung erhalten Sie hier sowie in den Downloads.
Walahfrid-Strabo-Gymnasium – Realschule Rheinstetten - SBBZ Hebelschule
Die Hausordnung ist die Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben in der Schule. Sie soll eine gute Atmosphäre für erfolgreiches Lehren und Lernen schaffen, einen geregelten Ablauf des Unterrichts ermöglichen sowie die Erhaltung des Schulgebäudes und seiner Einrichtung gewährleisten. In dieser Hausordnung kann und soll nicht alles bis ins Einzelne geregelt werden. Alle am Schulleben Beteiligten sind aufgerufen, im Interesse der Gemeinschaft diese Regeln einzuhalten und darüber hinaus gegenseitige Rücksicht zu üben.
(1) Allgemeine Bestimmungen
Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst das Schulgebäude und das Schulgelände, dessen Begrenzung aus dem beigefügten Plan zu ersehen ist. Die Lehrkräfte beider Schulen und die Hausmeister und in der Keltenhalle das Mensapersonal sind allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Das Schulgebäude, seine Einrichtung und das Schulgelände dürfen in keiner Weise beschädigt oder verunstaltet werden.
(2) Vor Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus wird um 7:30 Uhr geöffnet, ab 7:40 Uhr auch die Klassenzimmer. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang oder den Hintereingang Richtung Sonnenstraße (Trafoeingang), alle anderen Ausgänge sind nur im Notfall zu benutzen. Fahrräder sind in den Fahrradständern, PKW, Motorräder und Mofas außerhalb des Schulgeländes auf den Parkplätzen abzustellen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, betreten das Gebäude erst, wenn das Ende der vorangehenden Unterrichtsstunde durch den Gong angezeigt wird. Bei ungünstiger Witterung dürfen sich Schülerinnen und Schüler bis zur Öffnung des Hauses im Foyer beim Haupteingang aufhalten.
(3) Bei Unterrichtsbeginn
Unmittelbar nach dem Gong zu Unterrichtsbeginn befinden sich die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum und begeben sich an ihren Platz. Falls 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft bei der Klasse eingetroffen ist, verständigen die Klassensprecher die stellvertretende Schulleitung bzw. das Sekretariat.
(4) Kleine Pausen
Die kleinen Pausen dienen den notwendigen Tätigkeiten beim Wechsel der Unterrichtsstunden bzw. der Unterrichtsräume.
(5) Große Pausen
Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 den Unterrichtsbereich und begeben sich in den Pausenbereich. Eine Befreiung von dieser Regelung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft möglich. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dürfen das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit, in den Pausen und in Hohlstunden nicht ohne Genehmigung durch eine Lehrkraft verlassen. Die Pausenordnung in ihrer jeweils gültigen Form ist Bestandteil dieser Hausordnung. Bei starken Niederschlägen wird mittels Durchsage eine Regenpause bekannt gegeben, bei der sich die Schülerinnen und Schüler der Realschule in die Lernbereiche sowie die Foyers des Schulzentrums bzw. der Keltenhalle begeben, die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums verbleiben in den Klassenzimmern oder begeben sich ebenso ins Foyer.
(6) Unterrichtsfreie Zeiten / Hohlstunden
Vom Besuch einzelner Unterrichtsstunden befreite Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 halten sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen auf. Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 steht in Hohlstunden und Pausen der Oberstufenraum zur Verfügung.
(7) Nach Unterrichtsschluss
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht für den Tag beendet ist, verlassen unverzüglich das Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben oder ein schulisches Angebot wahrnehmen, dürfen sich in ihrer Mittagspause in den dafür vorgesehenen Bereichen (offene Lernbereiche, Foyer, SchülerBibliothek) aufhalten, allerdings nicht in den Fluren vor Unterrichtsräumen, vor den Verwaltungen und den Lehrerzimmern.
(8) Verhalten und Ordnung im Schulbereich
Im gesamten Schülerbereich besteht Alkohol- und Rauchverbot, das auch für E-Shishas etc. gilt. Im Schulgebäude ist Kaugummikauen nicht gestattet. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Rennen, Lärmen und Herumbalgen im Schulgebäude ist untersagt. Das Schneeballwerfen ist verboten. Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten (z.B. Smartwatch) ist mit Betreten des Schulgeländes einschließlich der Keltenhalle nicht gestattet. Für den Oberstufen-Aufenthaltsraum gilt eine Ausnahmeregelung. Gänge und Treppen müssen jederzeit passierbar sein. Das Reinigungspersonal ist mit Respekt zu behandeln; seine Arbeit darf nicht behindert oder erschwert werden.
(9) Verhalten und Ordnung in den Unterrichtsräumen
Der Klassenordnungsdienst ist verantwortlich für die Sauberkeit der Tafel und des gesamten Unterrichtsraums. Er achtet auf die Zeichengeräte, die Medien und die anderen Lehr- und Lernmittel im Unterrichtsraum. Er ist auch für die Sauberkeit des Gangbereichs unmittelbar vor dem Unterrichtsraum verantwortlich. Jeder ist angehalten, mit großer Sorgfalt auf Sauberkeit zu achten. Wände, Fußböden und die sonstige Ausstattung der Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln. Nach Unterrichtsschluss stellen die Lehrkräfte sicher, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden; Tische und Fußboden müssen frei von Unrat und Papierresten sind. Die Klassenordner und die Lehrkraft verlassen den Unterrichtsraum erst, nachdem sie sich von der Ordnung in diesem Raum überzeugt haben. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine Klasse den Raum verlässt und kein weiterer Unterricht mehr darin stattfindet. Zu Beginn der großen Pausen und nach Unterrichtsende wird der Raum verschlossen.
(10) Verhalten und Ordnung in den Fachräumen und Sportstätten
Fachräume dürfen nur nach Weisung einer Lehrkraft betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen in Fachräumen und in Sportstätten beim Umgang mit Geräten besondere Vorsicht walten lassen und den Anweisungen der Fachlehrkräfte unbedingt Folge leisten. Essen und Trinken sind hier verboten. Die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Haben Klassen nach dem Sportunterricht noch weiteren Unterricht in der Schule, so begeben sich die Schüler unverzüglich ins Foyer und bleiben dort bis zu Beginn der nächsten Pause.
(11) Aushänge und Werbung in der Schule
Werbung jeglicher Art ist im Allgemeinen verboten und nur in besonderen Fällen mit Zustimmung der Schulleitung zulässig/erlaubt. Aushänge, die das Unterrichtsgeschehen nicht betreffen, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden. Auf der Aushangfläche der SMV dürfen nur deren Bekanntmachungen angeschlagen werden.
(12) Verhalten bei Unfällen / Feueralarm
Bei Unfällen jeder Art sind umgehend die nächste Lehrkraft oder das Sekretariat bzw. die Schulleitung zu verständigen. Bei Feueralarm sind die in allen Klassenzimmern und Fachräumen ausgehängten Hinweise und Pläne zu beachten. Im Gebäude ist grundsätzlich alles zu vermeiden, was die Fluchtwege versperren könnte.
(13) Haftung bei Schäden und Verlusten
Für Beschädigungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher, ggf. der/die Erziehungsberechtigte. Die Schule haftet nicht für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände oder Geldbeträge. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
(14) Schlussbemerkung
Auf das Schulgesetz und die Verordnungen und Erlasse des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Schulbetrieb (insbesondere auf die Schulbesuchsverordnung) sowie auf die Drogenvereinbarung wird in dieser Hausordnung ausdrücklich hingewiesen.
Diese Hausordnung gilt ab dem 18. Januar 2019.
H. Endlich, Schulleiter Gymnasium | K. Philipp, Schulleiterin Realschule | D. Deck, Schulleiterin SBBZ Hebelschule |
Eine Hausordnung mit Gebäudeplan ist hier und im Bereich Downloads zu finden.