Hausordnung
SBBZ Hebelschule – Realschule Rheinstetten - Walahfrid-Strabo-Gymnasium
Die Hausordnung ist die Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben in der Schule. Sie soll eine gute Atmosphäre für erfolgreiches Lehren und Lernen schaffen, einen geregelten Ablauf des Unterrichts ermöglichen sowie die Erhaltung des Schulgebäudes und seiner Einrichtung gewährleisten. In dieser Hausordnung kann und soll nicht alles bis ins Einzelne geregelt werden. Alle am Schulleben Beteiligten sind aufgerufen, im Interesse der Gemeinschaft diese Regeln einzuhalten und darüber hinaus gegenseitige Rücksicht zu üben.
(1) Allgemeine Bestimmungen
Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst das Schulgebäude und das Schulgelände, dessen Begrenzung aus dem beigefügten Plan zu ersehen ist.
Die Lehrkräfte aller Schulen, die Hausmeister und in der Keltenhalle das Mensapersonal sind allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Das Schulgebäude, seine Einrichtung und das Schulgelände dürfen in keiner Weise beschädigt oder verunstaltet werden.
(2) Vor Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus wird um 7:00 Uhr geöffnet, bis 7:40 Uhr halten sich alle in der Aula auf. Erst ab 7:40 Uhr dürfen die Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen gehen. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang oder den Hintereingang Richtung Sonnenstraße (Trafoeingang), alle anderen Ausgänge sind nur im Notfall zu benutzen. Fahrräder sind in den Fahrradständern, PKW, Motorräder und Mofas außerhalb des Schulgeländes auf den Parkplätzen abzustellen. Das Befahren des Schulhofs ist untersagt.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10, deren Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, halten sich im Foyer beim Haupteingang auf.
(3) Bei Unterrichtsbeginn
Unmittelbar nach dem Gong zu Unterrichtsbeginn befinden sich die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum und begeben sich an ihren Platz. Falls fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft bei der Klasse eingetroffen ist, verständigen die Klassensprecher die stellvertretende Schulleitung bzw. das Sekretariat.
(4) Kleine Pausen
Die kleinen Pausen dienen den notwendigen Tätigkeiten beim Wechsel zwischen Unterrichts-stunden bzw. der Unterrichtsräume.
(5) Große Pausen
In den langen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler nach draußen. Der Besuch der Schülerbibliothek ist gestattet. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.
(6) Unterrichtsfreie Zeiten / Hohlstunden
Vom Besuch einzelner Unterrichtsstunden befreite Schülerinnen und Schüler halten sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen auf (Foyer Haupteingang, Lernateliers).
(7) Nach Unterrichtsschluss
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht für den Tag beendet ist, verlassen unverzüglich das Schulgebäude.
(8) Verhalten und Ordnung im Schulbereich
Im gesamten Schülerbereich besteht Alkohol- und Rauchverbot, das auch für E-Shishas etc. gilt. Im Schulgebäude ist Kaugummikauen nicht gestattet. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Rennen, Lärmen und Herumbalgen im Schulgebäude ist untersagt. Das Befahren des Schulgeländes, insbesondere zwischen Schulgebäude und Keltenhalle, ist während des Schulbetriebs zwischen 7:00 Uhr und 17:30 Uhr untersagt.
Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten (z.B. Smartwatch) ist mit Betreten des Schulgeländes einschließlich der Keltenhalle nicht gestattet.
Gänge und Treppen müssen jederzeit passierbar sein.
(9) Verhalten und Ordnung in den Unterrichtsräumen
Der Klassenordnungsdienst ist verantwortlich für die Sauberkeit der Tafel und des gesamten Unterrichtsraums. Er achtet auf die Zeichengeräte, die Medien und die anderen Lehr- und Lernmittel im Unterrichtsraum. Er ist auch für die Sauberkeit des Gangbereichs unmittelbar vor dem Unterrichtsraum verantwortlich.
Jeder ist angehalten, mit großer Sorgfalt auf Sauberkeit zu achten. Wände, Fußböden und die sonstige Ausstattung der Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln.
Nach Unterrichtsschluss stellen die Lehrkräfte sicher, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden; Tische und Fußboden müssen frei von Unrat und Papierresten sind.
(10) Verhalten und Ordnung in den Fachräumen und Sportstätten
Fachräume dürfen nur nach Weisung einer Lehrkraft betreten werden.
Die Schülerinnen und Schüler müssen in Fachräumen und in Sportstätten beim Umgang mit Geräten besondere Vorsicht walten lassen und den Anweisungen der Fachlehrkräfte unbedingt Folge leisten. Essen und Trinken sind hier verboten. Die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
(11) Aushänge und Werbung in der Schule
Werbung jeglicher Art ist im Allgemeinen verboten und nur in besonderen Fällen mit Zustimmung der Schulleitung zulässig/erlaubt. Aushänge, die das Unterrichts-geschehen nicht betreffen, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden. Auf der Aushangfläche der SMV dürfen nur deren Bekanntmachungen angeschlagen werden.
(12) Verhalten bei Unfällen / Feueralarm
Bei Unfällen jeder Art sind umgehend die nächste Lehrkraft oder das Sekretariat bzw. die Schulleitung zu verständigen. Bei Feueralarm sind die in allen Klassenzimmern und Fachräumen ausgehängten Hinweise und Pläne zu beachten.
Im Gebäude ist grundsätzlich darauf zu achten, Fluchtwege nicht zu versperren.
(13) Haftung bei Schäden und Verlusten
Für Beschädigungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher, ggf. der/die Erziehungsberechtigte. Die Schule haftet nicht für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände oder Geldbeträge. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
(14) Schlussbemerkung
Auf das Schulgesetz sowie die Verordnungen und Erlasse des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Schulbetrieb, zum Schulbesuch sowie auf die Drogenvereinbarung wird in dieser Hausordnung ausdrücklich hingewiesen.
Die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung Schule der Landesregierung werden konsequent umgesetzt und haben Vorrang vor hausinternen Regelungen.
Diese Hausordnung gilt ab dem 01. November 2021.
H. Endlich, Schulleiter Gymnasium | K. Philipp, Schulleiterin Realschule | D. Deck, Schulleiterin SBBZ Hebelschule |
Eine Hausordnung mit Gebäudeplan ist hier und im Bereich Downloads zu finden.