Entschuldigungsregelung am WSG
Mein Kind ist krank, was ist zu tun?
Bitte rufen Sie im Sekretariat an (07242-93750) und entschuldigen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn für die voraussichtliche Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen, nennen Sie dann bitte deutlich den Namen und die Klasse des Kindes. Selbstverständlich können Sie auch eine Mail mit den entsprechenden Angaben schreiben (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Wenn Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann, bringt es eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für die Absenz mit. Muss eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt länger als eine Woche zuhause bleiben, ist ein ärztliches Attest der schriftlichen Entschuldigung beizufügen.
Mein Kind kann den Unterricht nicht besuchen (planbare Termine), was ist zu tun?
Immer wenn besondere Termine die Teilnahme am Unterricht verhindern, ist dies im Sinne einer Befreiung vom Unterricht rechtzeitig im Voraus bei den Klassenlehrern zu beantragen. Diese können dann eine Befreiung vom Unterricht ausstellen, die als Entschuldigung angesehen wird.
Darüber hinaus gilt am WSG folgende Regelung:
(1) Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während der Unterrichtszeit und kann deshalb nicht mehr am Unterricht teilnehmen, so informiert er/sie die Lehrkraft, die ihn/sie gerade unterrichtet. Ist dies nicht möglich, informiert er/sie die Lehrkraft der nachfolgenden Stunde. Das gilt auch, wenn vom Fehlen der Nachmittagsunterricht betroffen ist.
(2) Erteilt die Lehrkraft ihr Einverständnis, begibt sich der erkrankte Schüler/die erkrankte Schülerin in das Sekretariat; von dort aus werden die Sorgeberechtigten informiert. Aus Gründen der Aufsichtspflicht der Schule ist es nicht möglich, den Schüler/die Schülerin ohne Information der Sorgeberechtigten nach Hause zu entlassen.
(3) Entlässt sich ein Schüler/eine Schülerin, ohne eine Lehrkraft zu informieren, gilt dies als unentschuldigtes Unterrichtsversäumnis.
Den kompletten Passus samt Schulbesuchsverordnung gibt es auch hier als Download.