Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler, Ministerialdirektor Föll hat in seinem aktuellen Schreiben vom 14.01. mitgeteilt, dass die „bisherigen Bedingungen der Schulschließungen“ fortgeschrieben werden. Es bleibt bei den Ausnahmen, die im Schreiben vom 6. Januar verkündet wurden. Für Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, kann „ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden – aber nur, sofern dies zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.“ Es bestehe für die Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb, nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht sei grundsätzlich weiter ausgesetzt. Die Notbetreuung ist weiterhin zu organisieren. Schulbetrieb bis Ende Januar am WSG: Notbetreuung für Klasse 5-7 am Vormittag (im Computerraum, Kinder arbeiten an Aufgabenstellungen des Fernunterrichts). Klasse 5 bis 10 bekommt Fernunterricht über padlet. Der Fernunterricht orientiert sich hinsichtlich der Bearbeitungszeiten und der Videokonferenzformate an den üblichen Stundenplanzeiten. Kursstufe 1 – Die Lehrkraft entscheidet und informiert, ob die Stunden digital oder präsent stattfinden. Fernunterricht vorgesehen ist für die Fächer Seminarkurs, Astronomie, Philosophie, Sport zweistündig, Psychologie, Informatik. Kursstufe 2 – Die Lehrkraft entscheidet und informiert, ob die Stunden digital oder präsent stattfinden. Fernunterricht vorgesehen ist für die Fächer Literatur und Theater, Sport zweistündig und Informatik. Alle geplanten Klausuren finden statt. Die Mensa bleibt weiterhin geschlossen. Für den Fernunterricht im Format einer Videokonferenz gilt, dass dieser kein öffentlicher Raum ist. Eine Anwesenheit Dritter ist weder erwünscht noch erlaubt. Mit freundlichen Grüßen Helmut Endlich |
1. Grundsätzliches In allen Fächern werden Aufgaben und Materialien von den Fachlehrkräften bereitgestellt. Für den Fernunterricht gilt die Schulpflicht. Damit sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in den üblichen Schulzeiten ab 7:50 Uhr am Fernunterricht z.B. durch Videounterricht teilzunehmen. Wie üblich gilt die Entschuldigungspflicht bei Krankheit über das Sekretariat bis 7:50 Uhr. Für Unterricht im Format einer Videokonferenz gilt aus datenschutzrechtlichen Gründen, dass der Unterricht nicht aufgezeichnet oder durch Dritte mitverfolgt bzw. weitergeleitet werden darf. 2. Strukturierung des Fernunterrichts Der aktuelle Stundenplan für Januar bzw. ab Februar wird den Schülerinnen und Schülern von den Klassenlehrerteams über Padlet mitgeteilt. Der Unterricht wird sich als Mischung aus digitalen Formaten und Arbeitsaufträgen erweisen. Im Rahmen des Stundenplans kann digitaler Unterricht per Videokonferenz stattfinden. Die Terminierung der Sitzungen / Videokonferenzen wird über Padlet (linke Spalte) mitgeteilt und folgt zeitlich dem regulären Stundenplan. 3. Organisation des Fernunterrichts Aus- und Abgabe der Aufgaben und Materialien aller Fächer erfolgt über Padlet unter Angabe eines Bearbeitungszeitraums. 4. Kommunikation Ziel ist es, die Kommunikationswege für alle Beteiligten zu bündeln, zu strukturieren und überschaubar zu gestalten. Deshalb findet die Kommunikation mit der gesamten Klasse bzw. mit einzelnen Schülern über schul.cloud und Padlet statt. Wenn sich Schülerinnen und Schüler nicht am Fernunterricht beteiligen, werden die Eltern informiert. 5. Laptop Leihgeräte Über die Klasselehrerteams findet eine Umfrage bzgl. der Ausstattungen zuhause statt. Wer aktuell Bedarf an einem Leihgerät hat, um am Fernunterricht teilnehmen zu können, kann dies hier mitteilen. Bitte auch Geräte beantragen, die bereits über das Kreismedienzentrum beantragt wurden. Leider stehen dem WSG bislang weniger als die Hälfte der beantragten Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm des Landes zur Verfügung. Auch hat das wochenlange Gezerre um Bedarf und Bedürftigkeit für viel Unruhe und Verwirrung gesorgt. |
Kurz nach Weihnachten verstarb Dr. Rudolf Schmerbeck. Er wurde 93 Jahren alt.
Dr. Schmerbeck war 23 Jahre von 1969 bis 1992 Schulleiter unserer Schule. Zuerst in verschiedenen Ausweichquartieren in Rheinstetten, dann ab 1972 am heutigen Standort im Tiefgestade am Tummelplatz.
Mit seiner Beharrlichkeit gelang es ihm, die damals noch unabhängigen Gemeinden Forchheim, Mörsch und Neuburgweier bei der Frage einer weiterführenden Bildungseinrichtung an einen Tisch zu bringen und überzeugte den damaligen Gemeinderat auch von der eher ungewöhnlichen Namenswahl.
Dr. Schmerbecks stetiges Bemühen um Schulpartnerschaften mit französischen und englischen Schulen war Ausdruck seines europäischen Denkens.
Er prägte mehrere Generationen Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig mit seiner christlich-konservativen Grundhaltung und Weltsicht, gepaart mit Liberalität und Lebensfreude, und leitete die Schule als „pater familias". Dr. Schmerbeck ließ dabei den Kolleginnen und Kollegen Freiraum, sich zu entwickeln und ihren Stil zu finden. Er tat nach der „Gründungsphase" viel dafür, dass sich im stetig anwachsenden Kollegium ein Gemeinschaftsgefühl entwickelte und neue Kolleginnen und Kollegen integriert wurden. Vor allem aber die Schülerinnen und Schüler – in ihrer Gesamtheit ebenso wie als Einzelperson – waren ihm sehr wichtig. Mit einer Mischung aus Strenge, Verständnis und Menschlichkeit hatte er für sie und ihre Anliegen stets ein offenes Ohr. Ergebnisse dieser Bemühungen für die gesamte Schulgemeinschaft waren Fastnachts- und Schulfeste, auch die Jahresausflüge mit Sonderzügen der DB gehörten dazu.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach Vorgabe des Kultusministeriums ist von den Schulen ab Montag, den 11. Januar 2021, wieder eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5-7 zu organisieren. Die Notbetreuung soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn sie zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Beide Erziehungsberechtigten müssen tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sein und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme an der Notbetreuung ist daher zu erklären, dass
Es komme also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet werde. In beiden Fällen sei möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindere. Es komme auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolge.
Heute vor vier Wochen, am 07.12.2020, wurde es am WSG weihnachtlich! Wie jedes Jahr konnten die sich die Schüler*innen gegenseitig eine Freude bereiten, indem sie sich Nikoläuse aus Fairtrade-Schokolode und ein paar nette Worte sendeten. So ging dann auch der Nikolaus mit seinen Helfern von Klasse zu Klasse und verteilte 636 Schoko-Nikoläuse - zeitweise gab es also mehr Nikoläuse als Schüler im Haus - an die braven Schüler.
Vielen Dank an alle Beteiligten, wir freuen uns schon auf das nächste Mal!
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